Für gehbehinderte Menschen ist während des Urlaubs eine barrierefreie Unterkunft ebenso wichtig wie ein für sie nutzbares Verkehrsmittel. Bei einer Kreuzfahrt dient das Schiff zugleich der Übernachtung und der Beförderung. Kreuzfahrten bieten eine einmalige Kombination aus der Entspannung während der Tage auf See und der Besichtigung interessanter Sehenswürdigkeiten an den Tagen, an welchen das Schiff einen Hafen anläuft. Die Zeit auf See ist durch gutes Essen und ein umfangreiches Freizeitprogramm ebenso geprägt wie durch die Möglichkeit, an Deck auf die Weite des Ozeans zu schauen und die Seele baumeln zu lassen. Mit Kreuzfahrtschiffen lassen sich je nach Route interessante Reiseziele an der Ostsee und der Nordsee ebenso wie spannende Häfen am Mittelmeer besuchen. Längere Kreuzfahrten führen auch zu entfernten Zielen wie den Kanarischen Inseln.

Das Kreuzfahrtschiff als Reisemittel für Gehbehinderte
Nicht alle Kreuzfahrtschiffe sind für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar. Die im Vergleich zu einem Hotelzimmer auf dem Land eingeschränkte Größe einer Schiffskabine schränkt die Barrierefreiheit des Schiffes zusätzlich ein, da sich dort ein Rollstuhl nur mit Mühe unterbringen lässt. Glücklicherweise ist aber behindertengerechtes Reisen wie beispielsweise mit TUI-Wolters durchaus möglich, da immer mehr Kreuzfahrtschiffe über einige Kabinen verfügen, welche groß genug sind, um einen Rollstuhl in ihnen unterzubringen und sich dennoch ausreichend bewegen zu können. Des Weiteren sind die ausgewählten Kreuzfahrtschiffe barrierefrei, so dass Rollstuhlfahrer alle Einrichtungen auf dem Schiff erreichen können. Damit steht Rollstuhlfahrern einem abwechslungsreichen und spannenden Urlaub auf dem Kreuzfahrtschiff grundsätzlich nichts mehr entgegen.

Rechtzeitiges Buchen bleibt erforderlich
Aus Kostenerwägungen sowie aus Platzgründen können auf Kreuzfahrschiffen nicht alle Kabinen vergrößert werden, so dass die Anzahl der für Reisende mit Rollstuhl geeigneten Plätze begrenzt bleibt. Aus diesem Grund ist die rechtzeitige Buchung der Reise erforderlich. Dass der Rollstuhlfahrer bei der Buchung seinen besonderen Bedarf anmeldet, versteht sich von selbst. Die Reederei plant für gehbehinderte Reisegäste neben einer ausreichend großen Kabine auch einen Platz im Bordrestaurant ein, an welchem ausreichend Platz für das Abstellen eines Rollstuhles besteht. Auch bezüglich der an Bord buchbaren Landausflüge sollten Rollstuhlfahrer nachfragen, ob eine vorzeitige Anmeldung erforderlich ist, damit das Busunternehmen am Hafenort als Vertragspartner der Reederei gegebenenfalls einen für die Rollstuhlbeförderung geeigneten Bus einsetzen kann. Selbstverständlich muss auch der Bus für die Anreise zum Ausgangshafen der gebuchten Kreuzfahrt barrierefrei sein, sofern die Anreise nicht mit dem Zug oder dem eigenen Wagen erfolgt.